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Vorsorge

Vertrauensvolle Planung für den letzten Weg

Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen

Vorausplanung mit persönlicher Beratung

Das Thema Bestattungsvorsorge geht uns Alle an: Sie können nicht nur Ihre Hinterbliebenen entlasten, sondern auch für sich entscheiden, was Ihre Wünsche und Vorstellungen sind. Die Bestattungsvorsorge kann nicht nur Ihre persönlichen Wünsche beinhalten, sondern auch die finanzielle Absicherung in Form einer Sterbegeldversicherung oder eines Treuhandkontos sein.

Auch Nachlassangelegenheiten können wir in dieser Vorsorge aufnehmen.
Fordern Sie gerne kostenfrei einen unserer Vorsorgeordner an, in dem Sie von der Bestattungsvorsorge über die Kostenregelung bis hin zur Patientenverfügung alles auf einen Griff bereit haben.

Fragen & Antworten

Sterbegeldversicherung

Damit werden die Kosten der Bestattung komplett übernommen

Durch einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungsvertrag  erhalten Sie einen fairen Preis und folgende Leistungen:

  • ohne Gesundheitsfragen
  • Aufnahme bis zum 90. Lebensjahr
  • mit günstigen Beiträgen
  • ohne bürokratischen Aufwand
  • mit anteiliger Überschussbeteiligung
  • ohne Wartezeit im Leistungsfall*
  • mit Beträgen von 1.500,- EUR bis 10.000,- EUR
  • mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung

Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Also müssen Sie selbst für eine Absicherung der Bestattungskosten Sorge tragen. Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Sterbegeld der LV 1871

Der Münchener Begräbnisverein bietet deutschlandweit eines der preiswertesten Angebote an – das Sterbegeld der LV 1871

  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine ärztlichen Gutachten
  • kein Ausschluss von Krankheiten

Wartezeiten in den ersten sechs Monaten und Staffelung bis maximal zum Ende des dritten Versicherungsjahres.

Jetzt beraten lassen

Treuehandkonto

Die wichtigsten Gründe für eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag

Eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag bietet Sicherheit und Ruhe. Sie ermöglicht die klare Regelung Ihrer Wünsche und finanziellen Angelegenheiten, schützt vor unerwarteten Kosten und garantiert eine würdevolle Abschiedsfeier.

  • Sicherung der eigenen Wünsche der Bestattung durch finanzielle Absicherung
  • Bankbürgschaft und Zinsgarantie
  • Eignung für jedes Alter
  • monatliche Einzahlung möglich
  • 100 % sofortiger Schutz
  • keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird
  • keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.

FAQ

Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet

Ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist auf jeden Fall eine sichere und verlässliche Lösung; das bestätigt zum Beispiel auch die von Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe 2/2018. (https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_02_2018/)

Der eingezahlte Betrag wird im Todesfall zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Bedenken sollte man, dass das Treuhandkonto keine Geldanlage, sondern eine Kostenabsicherung darstellt und lediglich die Zinsen vergleichbarer Sparkonten abwirft.

Vor allem jüngere Menschen sollten berücksichtigen, dass das gesamte Geld, das zur Bestattungsvorsorge auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird, in einer Niedrigzinsphase – wie wir sie zurzeit haben – an Wert verliert.

Nachfolgend haben wir Antworten auf weitere typische Fragen zu diesem Thema zusammengestellt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne im individuellen, persönlichen Beratungsgespräch bei der Entscheidungsfindung.

Die für die Bestattungsvorsorge angelegten Gelder sind mit keinem vorstellbaren Ereignis in ihrem Wert gefährdet. Der Grund ist, dass die Vorsorgegelder aller Treuhandkonten und deren Verzinsung durch eine Bürgschaft einer deutschen Sparkasse oder Volksbank individuell abgesichert sind. Die Sparkassen und Volksbanken sind wiederum untereinander abgesichert. Als Inhaber eines Treuhandkontos können Sie sich jederzeit auf diese Bürgschaft berufen. Diese zweifache Absicherung gibt Ihnen den bestmöglichen Schutz.

Sollte sich irgendwann die Situation ergeben, dass ein amtlich bestellter Betreuer über Ihre Rechtsgeschäfte entscheidet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass er die von Ihnen abgeschlossene Bestattungsvorsorge kündigt; zum Beispiel, um einer entsprechenden Aufforderung des Sozialamts nachzukommen.

Doch das können Sie wirkungsvoll verhindern, indem Sie Ihre Vorsorgeverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin eintragen lassen. Als Vorsorgender haben Sie durch die Bevollmächtigung des Bestattungsunternehmens zudem die Gewissheit, dass die von Ihnen gewünschte Bestattung auch durchgeführt wird. Die Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.

Zusätzlich zum Bestattungsvorsorgevertrag wird eine schriftliche Verfügung (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die Bestattung) getroffen, mit dem die Eintragung der Vorsorge in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer durch die Treuhand beauftragt wird. Jedes Vormundschaftsgericht in Deutschland kann daran erkennen, dass Sie die entsprechende Verfügung vorgenommen haben. Diese Verfügung ist sowohl für den Betreuer als auch für das Vormundschaftsgericht bindend, da Ihr Wille grundsätzlich zu berücksichtigen ist.

Wir senden den ausgefüllten Treuhandvertrag und zusätzlich die „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung“ mit Ihren Daten an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand. Die Treuhand veranlasst die Eintragung in das Vorsorgeregister. Eine Bestätigung der Eintragung in das Vorsorgeregister erhalten Sie im Anschluss von uns.

Die Kosten sind nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung der Bundesnotarkammer geregelt. Die Gebührensatzung können Sie über www.zvr-online.de einsehen. Der Eintrag kostet im Regelfall bei postalischer Erledigung 18,50 € zzgl. MwSt. Die Deutsche Bestattungsvorsorge hat zur Eintragung der Vorsorge einen Rechtsanwalt beauftragt. Dadurch ermäßigt sich die Gebühr für die Eintragung auf 16,00 € zzgl. MwSt. Dieser Betrag wird von dem bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand eingezahlten Vorsorgebetrag mit Ihrer Zustimmung abgezogen.

Dieses Verfahren kann seit dem 01. November 2005 für alle neu abgeschlossenen Vorsorgeverträge genutzt werden. Auch Altverträge können in das Vorsorgeregister eingetragen werden, wenn der entsprechende Antrag gestellt und die „Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung für die dereinstige Bestattung“ eingereicht werden.

Ein Treuhandkonto in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag ist der sicherste Weg, dass für die Bestattung vorgesehene Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Und sollte tatsächlich entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltende Rechtslage das Sozialamt zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen, übernimmt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die telefonische juristische Erstberatung.

Hier finden Sie leicht verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert die Informationen zu bieten, die Sie benötigen.

Begleitung über den Sterbefall hinaus

Wenn der Trauerfall eintritt, kommt häufig mehr als die Planung der Bestattung auf Sie zu. Gerne begleiten wir Sie gemeinsam mit unseren professionellen Partnern über den Trauerfall hinaus.

Ob das Sortieren und Ordnen der Dokumente, weiter Abmeldungen, Heimplatz für die hinterbliebenen Ehepartner, Erbschein/Amtsgericht, Entrümpelung der Wohnung oder des Hauses, Dienstleistungen rund ums Haus bis hin zu einem erstgutachten Immobilien.

Für uns ist es wichtig das Sie sich auf Ihrer Trauer konzentrieren können und wir Sie so viel, wie möglich unterstützen können. Wir prüfen unserer Partner regelmäßig, sodass Sie sich voll und ganz darauf verlassen können.

Team kennenlernen

Bestattungsarten

Die Entscheidung für eine Bestattungsart ist sehr persönlich und wird durch individuelle Wünsche und Traditionen geprägt. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Optionen vor – von der klassischen Erdbeisetzung über die Feuerbestattung bis hin zu alternativen Formen – um Ihnen bei der Wahl eines würdevollen Abschieds zu helfen.

Feuerbestattung

Erdbestattung

Seebestattung

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Egal ob telefonisch oder per Nachricht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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